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Rauchmelder retten Leben !!!

Jedes Jahr sterben in Deutschland bei Bränden mehr als 600 Menschen an den Folgen einer Rauchvergiftung, über 6.000 Menschen werden verletzt. Dabei werden rund zwei Drittel aller Brandopfer im Schlaf vom Feuer überrascht. Deshalb setzen wir Feuerwehren uns aktiv für die Benutzung von Rauchmeldern in privaten Haushalten ein.

Trotz zahlreicher Warnungen glauben viele Menschen:

  • In meinem Haus brennt es bestimmt nie....
  • Sollte es brennen, werden mich meine Nachbarn oder meine Haustiere schon wecken oder hörbaren Alarm schlagen...
  • Durch den Rauch und die Brandgeräusche wache ich auf und kann die Wohnung selbstständig und schnell verlassen...

Leider beweist die Realität anhand von zahllosen Beispielen das Gegenteil. Täglich sterben in Deutschland ca. zwei Menschen durch die Folgen eines Brandes.

In den meisten Fällen entstehen Brände in privaten Wohnbereichen durch technische Defekte an elektrischen Geräten oder Einrichtungsgegenständen. Durch Brandrauch wird man keinesfalls aufgeweckt. Im Gegenteil. Durch die Vielzahl der in Wohnungen verwendeten Materialien und Kunststoffe entstehen giftige Gase, die zur Bewusstlosigkeit führen und somit keine Chance zur Flucht lassen.

Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Denn Rauch ist schneller und lautloser als Feuer.

Lassen Sie sich im Fachhandel beraten. Zusätzlich stehen wir Ihnen bei der Auswahl, dem Kauf oder der Installation von Rauchmeldern in Ihrem privaten oder gewerblichen Umfeld gern zur Verfügung (Freiwillige Feuerwehr Tanna).

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In der Regel werden Rauchmelder in der Raummitte an der Decke befestigt. Um Fehlalarme zu vermeiden, sollten sie jedoch nicht in Räumen, in denen Wasserdampf oder eine hohe Staubbelastung zu erwarten ist, eingesetzt werden. Auch in Thüringen besteht eine Verordnung, welche die Installation von Brandmeldern vorschreibt (http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-thuringen/).

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter anderem auf folgenden Internetseiten:

https://www.moebel.de/rauchmelderpflicht/

http://www.rauchmelder-lebensretter.de/

http://www.feuerwehr-le.de/49.0.html

http://www.feuerwehr-le.de/fileadmin/upload/sonstige/rauchmelder/rauchmelderflyer.pdf

http://www.pinneberg.de/fileadmin/user_upload/FB_II/Rose/Pics/Broschueren/Merkblatt_Rauchmelder.pdf

Hier einige wenige Beispiele der üblichen Bauformen von Rauchmeldern:

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Zur besseren Verbraucherinformation gibt es das neue "Q", ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Hierin wurden erhöhte Qualitätskriterien und technische Weiterentwicklungen durch ein gemeinsames Prüfzeichen festgelegt, so wie es von Fachberatern und Brandschützern schon seit langer Zeit gefordert wurde. Dieses Logo steht für qualitativ hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind.

Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:

  • geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Fehlalarmen
  • erhöhte Stabilität, z.B. gegen äußere Einflüsse
  • fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

Grundlage für das "Q"  ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb-Richtlinie 14-01. Die Prüfungen werden von nostrifizierten Prüfinstituten wie „VdS Schadenverhütung“ und „Kriwan Testzentrum“ durchgeführt.

Das neue "Q" ersetzt nicht die EN 14604, sondern ergänzt sie in Bezug auf Kriterien, die aufgrund der EN 14604 nicht gefordert werden, auf die sich also die CE-Kennzeichnung nicht bezieht. Beratern und Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.

Hintergrund

Seit 2008 dürfen nur noch Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht werden, die nach EN 14604 geprüft sind und entsprechend mit CE-Kennzeichnung inkl. Zertifikatsnummer und der Angabe "EN 14604" versehen sind. Allerdings beinhaltet diese CE-Kennzeichnung keine qualitative Aussage, sondern nur, dass das derart gekennzeichnete Produkt im Europäischen Binnenmarkt legal gehandelt werden darf.

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